Der Hotelverband von Mallorca (FEHM) hat die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten. Grund ist die Registrierungspflicht von Reisenden, die nach Ansicht der Kommission gegen EU-Datenschutzvorschriften verstößt. Diese Maßnahme bestätigt die seit Jahren geäußerte Kritik der Tourismusbranche an dem Königlichen Dekret 933/2021.
FEHM und der spanische Hotelverband CEHAT, vertreten durch den Präsidenten Javier Vich, betonen, dass die geltende Regelung zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand geführt hat. Die Erfassung großer Mengen personenbezogener Daten, darunter auch sensible Informationen, werde von Hotels und anderen Tourismusunternehmen als risikoreich und ineffizient angesehen. Insbesondere sehen sie darin eine Gefahr für die Datensicherheit und ein erhöhtes Risiko von Cyberangriffen.
Die Verbände argumentieren, dass das derzeitige System die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Datenminimierung der EU verletzt. Die massenhafte Erhebung personenbezogener Daten über lange Zeiträume ohne konkreten Verdacht widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Trotz der Kritik bekräftigen die Hoteliers ihre Unterstützung für die öffentliche Sicherheit, fordern jedoch eine Regelung, die Datenschutz und betriebliche Realitäten besser in Einklang bringt.
FEHM fordert daher die sofortige Aufhebung des Königlichen Dekrets und einen offenen Dialog zwischen dem Innenministerium und der Tourismusbranche. Ziel soll ein alternatives, rechtskonformes Registrierungssystem sein, das die Sicherheitsanforderungen erfüllt, ohne die Privatsphäre der Bürger unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Der Präsident der CEHAT, Jorge Marichal, sieht im Verfahren der Europäischen Kommission eine Chance für Reformen. Diese könnten zu einem moderneren und effizienteren Modell führen, das das Vertrauen zwischen Behörden und Tourismusunternehmen wiederherstellt und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärkt.
Quelle: Agenturen




